Fördermöglichkeiten und steuerliche Vergünstigungen
Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter. Eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der"Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist möglich, wenn Sie bei Aufnahme in das Programm noch keine 25 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildung mit einer Note abgeschlossen haben, die besser als "gut" (2,0) ist. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.
Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in aller Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst getragen werden.
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