Einschreibung
Nachdem Sie sich mit dem Anmeldebogen um einen Studienplatz beworben haben, wird der Anmeldebogen und die weiteren erforderlichen Unterlagen durch die Geschäftsstelle geprüft.
Mit der Zulassung zum Studium werden Sie gebeten, die Semestergebühr zu bezahlen. Nach Eingang der Semestergebühr erhalten Sie eine Immatrikulation und einen Studienausweis.
Die Einschreibung für die weiteren Semester erfolgt durch Einzahlung der Semestergebühr. Sie erhalten für jedes Semester einen neuen Semesterausweis mit der Immatrikulationsbescheinigung.
Der Nichtbesuch von einzelnen Vorlesungen entbindet nicht von der Verpflichtung, die volle Semestergebühr zu bezahlen.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Vorlesungsgebühren für nicht besuchte oder ausgefallene Veranstaltungen. Letztere werden in aller Regel zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Gasthörer erhalten eine Gasthörerkarte, die zum Besuch der gewählten Vorlesungsreihe berechtigt.
Änderungen in der Anschrift und im Beruf bitten wir der Geschäftsstelle mitzuteilen. Der Studienausweis bzw. die Gasthörerkarte ist in allen Vorlesungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Klausuren können nur dann geschrieben werden, wenn der gültige Studienausweis vorgelegt wird.
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