Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der VWA Nürnberg studieren zu können?
Da das Akademiestudium auf der Berufsausbildung aufbaut, kann das Studium jeder beginnen, der seine Berufsausbildung mit einer anerkannten Fachprüfung abgeschlossen hat. Das Abitur ist keine Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums.
Zum wirtschaftswissenschaftlichen Studium werden zugelassen:
- Kaufleute und kaufmännische Angestellte, die eine abgeschlossene kaufmännische Lehre und eine danach liegende einjährige kaufmännische Tätigkeit nachweisen;
- Angestellte ohne abgeschlossene kaufmännische Lehre, die mindestens 6 Jahre kaufmännisch tätig waren;
- Handwerksmeister sowie Meister in der Industrie nach abgelegter Meisterprüfung und einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Meister;
- sonstige in der Wirtschaft Tätige - gleich ob Selbständige oder Unselbständige - (z.B. Steuerbevollmächtigte, Ingenieure, Techniker), wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf ihrem Berufsgebiet abgelegt haben und insgesamt eine mindestens einjährige Tätigkeit nachweisen;
- Beamte im gehobenen öffentlichen Dienst und vergleichbare Angestellte, deren Berufstätigkeit wirtschaftliche Kenntnisse voraussetzt sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beamte und Angestellte im mittleren öffentlichen Dienst.
Zum verwaltungswissenschaftlichen Studium werden zugelassen:
- Beamte im gehobenen öffentlichen Dienst und vergleichbare Angestellte, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beamte und Angestellte im mittleren öffentlichen Dienst.
Das Studium an einer anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie oder ein Studium der für den VWA-Studiengang erforderlichen Fächer an einer wissenschaftlichen Hochschule kann ganz oder teilweise angerechnet werden.
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